Röntgendiagnostik
Digitales Röntgen in Köln-Lindenthal: Aufnahme und Besprechung im selben Termin – mit geringer Dosis und nur dann, wenn der Befund es begründet.
Das Röntgenbild ist in der Orthopädie nach wie vor die erste Bildgebung, wenn es um Knochen und Gelenkstellungen geht — schnell verfügbar, aussagekräftig und mit sehr geringer Strahlendosis. Was es nicht kann, ist mindestens so wichtig wie das, was es kann.
Wann eine Aufnahme sinnvoll ist
Ein Röntgenbild beantwortet Fragen nach Knochen und Gelenkstellung: nach einem Bruch, nach dem Ausmaß eines Gelenkverschleißes, nach Achsverhältnissen, nach knöchernen Anbauten, nach der Stellung nach einer Verletzung. Typische Anlässe sind ein Sturz, eine anhaltende Belastungsunfähigkeit, ein unklarer Gelenkschmerz über Wochen oder die Frage, ob ein Verschleiß weit genug fortgeschritten ist, um bestimmte Behandlungen zu rechtfertigen.
Nicht jede Beschwerde braucht ein Bild. Nach der aktuellen Leitlinie zu Nackenschmerzen ist beispielsweise eine Routineaufnahme der Halswirbelsäule vor einer manuellen Behandlung nicht erforderlich. Bildgebung erfolgt hier, wenn der Befund sie begründet — nicht, weil das Gerät im Haus steht.
Digital statt Film
Die Praxis röntgt seit vielen Jahren digital. Das hat drei Folgen, die Sie unmittelbar betreffen: Das Bild liegt sofort vor und kann noch im selben Termin besprochen werden. Es lässt sich nachbearbeiten, wodurch Wiederholungsaufnahmen seltener nötig sind. Und die Strahlendosis ist niedriger — für die Skelettdiagnostik wurden beim Übergang von Film-Folien-Systemen auf digitale Flachdetektoren Einsparungen von bis zu 75 Prozent beschrieben. Nebenbei entfallen die Entwicklungschemikalien.
Strahlenbelastung
Die Dosis einer Skelettaufnahme ist sehr gering. Zur Einordnung: Die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland beträgt laut Bundesamt für Strahlenschutz durchschnittlich 2,1 Millisievert im Jahr, je nach Wohnort und Lebensgewohnheiten zwischen 1 und 10. Eine Aufnahme des Sprunggelenks liegt in veröffentlichten Messungen bei wenigen Mikrosievert, also bei einem Bruchteil eines Tausendstels dieser Jahresdosis.
Das ändert nichts am Grundsatz: Jede Aufnahme braucht einen Grund. Nach dem Strahlenschutzgesetz darf eine Röntgenuntersuchung erst durchgeführt werden, wenn ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde entschieden hat, dass ihr Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt. Das gilt auch, wenn Sie selbst zahlen und die Aufnahme ausdrücklich wünschen. Deshalb frage ich Sie vor jeder Aufnahme nach früheren Untersuchungen — was schon vorliegt, muss nicht wiederholt werden. Bringen Sie Voraufnahmen mit.
Was das Röntgenbild nicht zeigt
Weichteile. Bänder, Sehnen, Knorpel, Muskeln, Bandscheiben und Nerven sind auf einem Röntgenbild nicht oder nur indirekt zu beurteilen. Für diese Fragen ist die Magnetresonanztomografie das Mittel der Wahl, für Sehnen und Schleimbeutel oft schon der Ultraschall. Wenn Ihre Beschwerden dorthin zeigen, veranlasse ich die passende Untersuchung, statt ein Bild anzufertigen, das die Frage nicht beantwortet.
Und für knöcherne Fragen, die sich in zwei Ebenen nicht klären lassen — feine Brüche, Gelenkflächen, Stellungen unter Belastung —, steht in der Praxis seit 2022 die dreidimensionale Bildgebung zur Verfügung.
Kosten und Kostenerstattung
Meine Praxis ist seit Oktober 2022 eine reine Privatpraxis für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Röntgenaufnahmen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet; die Höhe richtet sich nach Region und Zahl der Ebenen. Bei privater Versicherung ist die Erstattung in aller Regel unproblematisch, richtet sich aber nach Ihrem Tarif.
Wer die Untersuchung durchführt
Die rechtfertigende Indikation stelle ich selbst — das verlangt das Strahlenschutzgesetz und setzt die Fachkunde im Strahlenschutz voraus, die ich als Zusatzbezeichnung führe. Die Aufnahmen fertigt unser radiologisch geschultes Personal an; die Befundung und das Gespräch darüber mache ich.
Termin in Köln-Lindenthal
Die Praxis liegt an der Aachener Straße 327 in 50931 Köln. Sprechzeiten montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags nach Vereinbarung. Termin telefonisch unter 0221 / 33 77 500 oder über das Terminformular.
Häufige Fragen
1. Ist Röntgen gefährlich?
Die Dosis einer Skelettaufnahme ist sehr gering, ein Bruchteil der natürlichen Jahresbelastung. Ein Risiko lässt sich nie ganz ausschließen, deshalb wird nur geröntgt, wenn es einen Grund gibt.
2. Ich bin schwanger — geht das?
Sagen Sie es unbedingt vorher. Dann wird abgewogen, ob die Aufnahme aufgeschoben oder durch ein anderes Verfahren ersetzt werden kann.
3. Kann ich meine Bilder mitnehmen?
Ja.
4. Brauche ich eine Überweisung?
Nein. Bringen Sie aber vorhandene Voraufnahmen mit.
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